Vokationsantrag                                                                                                --->

Neue Lehrerin mit ev. Religion

Hilfe, ich brauche noch die Vocatio!

 

Zuerst einmal herzlich willkommen im Landkreis!

Seien Sie beruhigt, - wir zeigen Ihnen, wie´s geht.

 

 

Wenn Sie evangelischen Religionsunterricht erteilen

und noch keine endgültige Vocatio haben,

dann verfahren Sie bitte folgendermaßen:

 

Zuerst klären Sie, wer der/die zuständige Schuldekan/in für Sie ist.
Siehe dazu die Karte des Landkreises.
Melden Sie sich telefonisch oder per Mail bei dem für Ihren Schulort zuständigen Schuldekan und fragen Sie nach dem dort üblichen Verfahren, wie Sie zu einer endgültigen Vocatio kommen.

 

Bei uns in den Kirchenbezirken Leonberg und Mühlacker läuft das folgendermaßen:

Bitte laden Sie sich das Antragsformular für die Beantragung der endgültigen Vocatio herunter und füllen Sie es sorgfältig aus.


Fügen Sie die Zeugnisse Ihres 1. und des 2. Staatsexamens in Kopie bei.


Dann vereinbaren Sie mit dem Schuldekan einen Gesprächstermin (das ist verpflichtend) und bringen dazu bitte Ihre ausgefüllten Antrags-Unterlagen und die Examenskopien mit.

 

Nach dem ca. 1-stündigen Gespräch leiten wir Ihren Antrag zur Genehmigung weiter nach Stuttgart zum  Evang. Oberkirchenrat.
Ihre Vokationsurkunde bekommen Sie dann im Rahmen eines Vokationsgottesdienstes ausgehändigt. Dieser findet im März des nächsten Jahres statt. Genaueres erfahren Sie vom Schuldekan.
Sie können sich auch telefonisch mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie weitere Fragen dazu haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungs- und Bürozeiten.

 

Wir wünschen Ihnen allen nach den Ferien einen guten Schulstart und grüßen Sie herzlich.